Mein Recht als Kind!

„Mama, man darf Kinder nicht schlagen, oder?“ hat mich meine Tochter vor einiger Zeit gefragt. „Nein“, habe ich ihr erklärt, „niemand darf Kinder schlagen oder sie in anderer Weise verletzten. Man darf auch nicht ganz schlimm gemein sein, so dass es im Herzen weh tut.“ In Artikel 19 der  UN-Kinderrechtskonvention heißt es:

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung Oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

Doch auch wenn uns dieses Gesetz bekannt ist, ist es noch lange nicht allen Kindern bekannt – und es handeln nicht alle Menschen danach. Kinder haben Rechte. Sie sind Menschen und da sie aber besondere Bedürfnisse hinsichtlich Förderung, Schutz, Mitbestimmung und Entwicklung haben, die sich von den Bedürfnissen von Erwachsenen unterscheiden, gibt es für sie neben der Charta der Menschenrechte eine eigene UN-Kinderrechtskonvention.

„Es gibt noch viele andere Dinge, auf die Kinder ein Recht haben“, erkläre ich meiner Tochter. Wenn wir an Kinder denken, dann denken wir viel zu wenig an ihre Rechte. Und wenn wir doch an ihre Rechte denken, dann bringen wir sie auch gleich in Verbindung mit anderen Dingen: mit Pflichten und mit unseren eigenen Rechten. „Ja, aber ich habe auch Rechte!“ heißt es dann oft. Ja, das stimmt. Auch wir Erwachsene haben ein Recht auf Erholung beispielsweise, wie es auch bei Kindern in Artikel 31 festgelegt ist:

Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

Kinder haben Rechte, weil sie sie brauchen. Wir Eltern haben durch die Auflistung dieser Rechte auch die Möglichkeit, unsere Kinder besser zu verstehen. Sie zeigen uns, was Kinder brauchen: dass beispielsweise auch sie sich von Kindergarten und Schule erholen müssen. Sie haben auch ein Recht auf freie Meinungsäußerung und dürfen sagen, was ihnen nicht gefällt, was sie nicht wünschen. Sie haben das Recht auf einen Zugang zu Massenmedien, um sich Informationen zu beschaffen.

Und: sie haben – wie schon erwähnt – ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Dass dies auch bedeutet, dass man Kinder nicht schreien lassen darf, hört ihr in der neuen Folge des Podcasts Mutterskuchen von Annelu und mir im Interview mit Susanne Feuerbach und Monika Röber vom Frankfurter Kinderbüro.

Und wenn Ihr feststellt, dass Ihr die ganzen Recht Eurer Kinder noch gar nicht kennt, dann schaut einfach mal hier vorbei.

 

1 Kommentare

  1. traurig dass es für Dinge die selbstverständlich sein sollten, extra Gesetze geben muss.

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