Tag: 17. Februar 2014

Warum ich mich nicht nur für meine Hebamme einsetze. – Sondern für mich.

Geburt

Es geht ein Aufruhr durch Facebook, Twitter und Co., Zeitungen und Fernsehsendungen berichten davon: Am 13.02.2014 ließ der Deutsche Hebammen Verband e.V. verlauten, dass der Berufsstand der Hebammen durch den Einbruch des Versicherungsmarktes bedroht ist.  Ab Sommer 2015 gibt es keine Haftpflichtversicherungsmöglichkeiten mehr für freiberufliche Hebammen. Ohne diese kann freiberufliche Hebammenarbeit nicht mehr durchgeführt werden, da ohne Haftpflichtversicherung keine Geburten zu Hause, im Geburtshaus oder als Beleggeburten in Krankenhäusern möglich sind. Zahlreiche Initiativen haben sich gebildet, um Politikern und Gesellschaft zu zeigen: Wir benötigen freie Hebammen. Immer wieder ließt man: Setzt Euch ein für Eure Hebamme! Doch dieser Aufruf ist falsch. Es geht nicht darum, sich für einen Berufsstand einzusetzen, sondern es sollte heißen: Frauen, setzt Euch ein für Euer Recht auf eine freie und selbstbestimmte Geburt. Es ist kein Hebammenprotest, sondern ein Frauenprotest!

Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen

Hebammen müssen bei Geburten dabei sein. Sie sind die Fachfrauen für die Geburtsarbeit, nicht die Ärzte. So regelt es dasHebammengesetz, in dem es heißt:

§ 4
(1) Zur Leistung von Geburtshilfe sind, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzten nur Personen mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme” oder „Entbindungspfleger” sowie Dienstleistungserbringer im Sinne des § 1 Abs. 2 berechtigt. Die Ärztin und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß bei einer Entbindung eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger zugezogen wird.
(2) Geburtshilfe im Sinne des Absatzes 1 umfaßt Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen an, Hilfe bei der Geburt und Überwachung des Wochenbettverlaufs.

Nach diesem Gesetz darf sogar ein Arzt nur im Notfall eine Geburt ohne Hebamme durchführen. Bei Geburten in Krankenhäusern muss zwar ein Arzt zur Geburt anwesend sein, aber begleitet und geleitet wird sie durch die Hebamme.
Durch die steigenden Haftpflichtversicherungen sind nun aber die Arbeit der Hebammen in Gefahr, d.h. derjenigen, die Hausgeburten, Geburtshausgeburten und Beleggeburten begleiten. Auch die Vor- und Nachsorgetätigkeit ist betroffen, auch wenn hierfür die Versicherungskosten bislang nicht so stark angestiegen sind, wie es bei der außerklinischen Geburtshilfe der Fall war. Nun könnte man sagen, dass Hebammen ja weiterhin durch das gesetzliche Recht dabei sein müssen – nur eben im Krankenhaus und dass Geburten dann eben im Krankenhaus stattfinden müssen. Doch was bedeutet das für Geburten?

Die pathologisierte Geburt

Geburt ist ein normaler Vorgang, an dem es zunächst nichts Pathologisches gibt. Gibt es keine schwerwiegenden Vorerkrankungen, steht einer normalen Geburt nichts im Wege. So kommt es auch, dass Geburten traditionell von Hebammen begleitet werden und eben auch nicht unbedingt in Krankenhäusern stattfanden. Dass Geburten zunehmend jedoch in Krankenhäuser verlegt wurden, ist eine gesellschaftliche Entwicklung durch Einwirken der Pharma-, Medizinprodukte- und Ärztelobby. Geburt wurde in den vergangenen Jahrhunderten zunehmend pathologisiert. Es wurden Ängste geschürt, um Frauen dazu zu bewegen, Geburten in Krankenhäuser zu verlegen. Begründet wurde dies oft mit mehr Sicherheit für Frau und Kind. Betrachtet man allerdings die Datenlage, stimmt dies nicht. Die Einführung von Medizinprodukten führte in vielen Fällen zu einer Verschlechterung der Gebärsituationen: Das neu eingeführte CTG führte zu einer vermehrten Anzahl von Kaiserschnittgeburten, da dessen Angaben falsch interpretiert wurden: Naturgemäß sinken die Herztöne unter der Geburt durch die Wehen, was allein noch keine Indikation für einen Kaiserschnitt ist. Da aber für das CTG oft das Liegen im Bett erforderlich ist (und das CTG auch lange läuft, wenn Daten falsch interpretiert werden), kann sich das Kind aber womöglich nicht richtig im Becken einstellen. Auch sind die Wehen schmerzhafter. Um den Schmerz zu mindern, gibt es die PDA, die wiederum zahlreiche Nebenwirkungen haben kann und den Geburtsverlauf negativ beeinflusst. Da die Geburt hierdurch in die Länge gezogen wird, werden wiederum Wehenmittel zur Anregung verabreicht, die stärkere Kontraktionen hervor rufen und den Blutzufluss zum Kind stärker beeinträchtigen können. Auf diese Weise erhöht sich die Kaiserschnittrate, die in den letzten 10 Jahren um 10 Prozent auf derzeit ca. 30 Prozent angestiegen ist.

Es ist ein pathologisierter Kreislauf, der aus Kostengründen aufrechterhalten wird: Ein CTG wird angeschlossen und zeichnet Daten auf. Die Anwesenheit der Hebamme bzw. das Abhören mit einem Hörrohr ist nicht notwendig, die Hebamme kann mehrere Personen gleichzeitig betreuen. In Bezug auf die Haftpflichtversicherungen gibt es zudem einen wichtigen anderen Aspekt zu betrachten: Die Müttersterblichkeit ist durch die Kaiserschnittraten gestiegen. Doch kostenintensiver in Hinblick auf die Versicherung ist ein Kind, das durch die Geburt beeinträchtigt wurde, weshalb für Krankenhäuser der Kaiserschnitt “die sicherere” Wahl ist. Geburten in Krankenhäusern sind statisch nachweisbar häufiger mit Eingriffen begleitet: Vom Wehenmittel über Dammschnitt bis zum Kaiserschnitt. Selbstbestimmte Geburt ist im Krankenhaus schwer möglich.

Das Recht auf eine freie Geburt

Führt man sich all dies vor Augen, wird klar: Hier stehen andere Interessen als die der Gebärenden im Vordergrund. Die freie Hebamme, die nicht den Klinikinteressen unterliegt, kann im Sinne und zum Wohl der Frau arbeiten. Natürlich wollen das auch Klinikhebammen, doch sind die Rahmenbedingungen für sie erschwerend und in gewissem Umfang müssen sie sich den Klinikregeln unterwerfen. Freie Hebammenarbeit ist deswegen wichtig, damit Frauen nicht diesem System unterworfen werden.

Dennoch ist es nicht der Kampf um die freien Hebammen, den wir austragen müssen. Sie sind Begleiterinnen auf dem Weg. Sie stehen uns mit ihrem Wissen und ihrer Kompetenz zur Seiten und helfen durch die Wehen. Gebären aber tun wir alleine unsere Kinder. Wenn wir sagen, dass wir ohne Hebammen nicht gebären können (Slogan: “Ohne Hebis keine Babys!”) ist das schlichtweg falsch. Und idealerweise ist das erste Gesicht nicht das der Hebamme, sondern das der Gebärenden. Wenn wir sagen, dass wir Geburten nur durch Hebammen bewerkstelligen, geben wir das Vertrauen in unsere Gebärfähigkeit ab. Aber genau das ist es, was wir brauchen für Geburten – ob im Krankenhaus oder anderswo. Wir müssen wieder dorthin gelangen, dass Geburt als normaler, nicht pathologisierter Vorgang betrachtet wird. Dass wir selber davon überzeugt sind! Wir müssen für unser eigenes Recht kämpfen, nicht für das eines Berufsstandes. Wir müssen in der Gesellschaft für ein Umdenken sorgen, dass sich nicht nur auf das Vorhandensein von helfenden Händen stützt. Natürlich sind diese Hände wichtig und wir müssen sie jetzt unterstützen, aber insgesamt ist es unser eigener Protest.

Jetzt ist der Moment, gesamtgesellschaftlich aktiv zu werden und eine Kehrtwende in Hinblick auf Frausein und Geburt zu vollziehen. Für uns, für unsere Kinder und für alle Gebärenden nach uns – und dabei auch für die Hebammen.

 

 

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